Die Kosten für die Inanspruchnahme der Kanzlei orientieren sich an der Komplexität des Falles und der hierfür aufzuwendenden Zeit. Die Kosten sind Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten und orientieren sich für gerichtliche Auseinandersetzungen vor einem deutschen Gericht als Mindesthöhe an dem dort einschlägigen Gebührenordnung (RVG).